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LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 2 Ta 220/05 (https://dejure.org/2005,15329)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Wertfestsetzung, Bestandsstreitigkeit, Probezeit, kurze Dauer, Höchstwert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Gegenstandswertes einer Bestandsstreitigkeit; Festsetzung des Streitwerts in Höhe der auf die Kündigungsfrist entfallenden Vergütung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 4
Gegenstandswert bei Kündigung während der Probezeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 22.08.2005 - 4 Ca 1348c/05
- LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05
Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05
Die Gebührenfreiheit des Wertfestsetzungsverfahrens nach § 33 Abs. 9 RVG betrifft nur das Festsetzungsverfahren, nicht die Beschwerde (LAG Hamburg vom 30.6.2005 - 8 Ta 5/05 - LAG-Report 2005, 352). - LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 1 Ta 202/05
Streitwert, Kündigung, Kündigungsschutzgesetz, Nichtanwendbarkeit, …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05
Vielmehr ist es grundsätzlich sachgerecht, den Streitwert in Höhe der auf die Kündigungsfrist entfallenden Vergütung festzusetzen (so u. a. LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 30.11.2005 - 1 Ta 202/05 - ). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 6 Ta 24/05
Streitwert bei Mehrfachkündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05
Hierbei handelt es sich um einen Höchstbetrag (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11.3.2005 - 6 Ta 24/05 - NZA-RR 2005, 386), der u. a. in den Fällen, in denen das KSchG nicht Anwendung findet, sei es wegen zu kurzer Betriebszugehörigkeit oder zu geringer Betriebsgröße, im Allgemeinen nicht erreicht wird.