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   LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05   

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https://dejure.org/2005,15329
LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05 (https://dejure.org/2005,15329)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.12.2005 - 2 Ta 220/05 (https://dejure.org/2005,15329)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - 2 Ta 220/05 (https://dejure.org/2005,15329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Wertfestsetzung, Bestandsstreitigkeit, Probezeit, kurze Dauer, Höchstwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswertes einer Bestandsstreitigkeit; Festsetzung des Streitwerts in Höhe der auf die Kündigungsfrist entfallenden Vergütung

  • Judicialis

    RVG § 33; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 42 Abs. 4; ; BGB § 623

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4
    Gegenstandswert bei Kündigung während der Probezeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05
    Die Gebührenfreiheit des Wertfestsetzungsverfahrens nach § 33 Abs. 9 RVG betrifft nur das Festsetzungsverfahren, nicht die Beschwerde (LAG Hamburg vom 30.6.2005 - 8 Ta 5/05 - LAG-Report 2005, 352).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 1 Ta 202/05

    Streitwert, Kündigung, Kündigungsschutzgesetz, Nichtanwendbarkeit,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05
    Vielmehr ist es grundsätzlich sachgerecht, den Streitwert in Höhe der auf die Kündigungsfrist entfallenden Vergütung festzusetzen (so u. a. LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 30.11.2005 - 1 Ta 202/05 - ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 6 Ta 24/05

    Streitwert bei Mehrfachkündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 220/05
    Hierbei handelt es sich um einen Höchstbetrag (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 11.3.2005 - 6 Ta 24/05 - NZA-RR 2005, 386), der u. a. in den Fällen, in denen das KSchG nicht Anwendung findet, sei es wegen zu kurzer Betriebszugehörigkeit oder zu geringer Betriebsgröße, im Allgemeinen nicht erreicht wird.
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